Alltagsbegleitung §53b Zulassung beantragen
§53b SGB XI Zulassung als Alltagsbegleiter beantragen
Welche Qualifikation brauchst du, welche Unterlagen verlangt das Land, wie lange dauert das Verfahren? Hier der vollständige Leitfaden.
Video folgt in Kürze
Tutorial zu diesem Thema erscheint demnächst auf unserem YouTube-Kanal.
myDispo YouTube-Kanal öffnenWas bedeutet §53b SGB XI?
§53b SGB XI regelt die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag (auch „Entlastungsangebote" genannt). Wer als selbstständige Alltagsbegleiterin direkt mit der Pflegekasse abrechnen will, braucht eine landesrechtliche Anerkennung – z. B. nach AnFöVO in NRW, BayUAVO in Bayern oder vergleichbaren Verordnungen.
Welche Qualifikation brauchst du?
Je nach Bundesland reicht eine Basisqualifikation von 40 bis 160 Stunden nach §45a SGB XI. Wer ohnehin als examinierte Pflegekraft oder Sozialassistentin arbeitet, ist meist schon qualifiziert. Pflicht sind außerdem regelmäßige Fortbildungen (i. d. R. 8 Stunden pro Jahr).
Welche Unterlagen verlangt das Land?
- Antragsformular der zuständigen Landesbehörde
- Nachweis der Qualifikation (Zertifikat, Stundennachweis)
- Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Konzept des Angebots (Leistungen, Zielgruppe, Qualitätssicherung)
- Versicherungsnachweis (Haftpflicht)
- Bei Selbstständigen: Gewerbeanmeldung / Anmeldung Finanzamt
Wie lange dauert das Verfahren?
Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland und Behörde zwischen 4 und 12 Wochen. In manchen Ländern erhältst du zunächst eine vorläufige Anerkennung, die binnen 6 Monaten in die endgültige umgewandelt wird.
Nach der Zulassung – wie geht es weiter?
Mit der §53b-Anerkennung darfst du gegenüber den Pflegekassen den §45b-Entlastungsbetrag abrechnen. Du brauchst noch ein Institutionskennzeichen (IK) bei der ARGE IK, einen Vertrag mit den Pflegekassen (Verbandsvertrag) und ein System für die DTA-Abrechnung. myDispo bringt alle drei Bausteine direkt mit.
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