DTA-Abrechnung Alltagsbegleitung erklärt

DTA-Abrechnung Alltagsbegleitung erklärt

Statt Papierrechnung per Post: So funktioniert der elektronische Datenträgeraustausch mit der Pflegekasse – und welche Software das übernimmt.

Was ist DTA?

DTA steht für Datenträgeraustausch und ist das elektronische Abrechnungsverfahren der gesetzlichen Krankenkassen und Pflegekassen nach §302 SGB V bzw. §105 SGB XI. Statt Papierrechnung per Post übermittelst du eine verschlüsselte Datei, die direkt im Kassensystem verarbeitet wird.

Wer muss DTA verwenden?

Seit 2022 sind alle Leistungserbringer im SGB-V/XI-Bereich verpflichtet, elektronisch abzurechnen – auch selbstständige Alltagsbegleiter §53b. Papierabrechnungen werden von vielen Kassen nicht mehr akzeptiert.

Was brauchst du dafür?

  • Ein Institutionskennzeichen (IK) der ARGE IK
  • Eine digitale Signatur nach DIN EN 419241 (z. B. per Software-Zertifikat)
  • Einen Vertrag mit den Pflegekassen (Verbandsvertrag oder Einzelvertrag)
  • Eine zugelassene Software, die das XML-Format der GKV erzeugt (myDispo erfüllt diesen Standard)

Wie läuft die DTA-Abrechnung mit myDispo ab?

  1. Leistungsnachweise sammeln sich automatisch im Monat an
  2. Am Monatsende: Sammelrechnung wird vorgeschlagen
  3. Plausibilitäts-Check (Pflegegrad, Budget, Doppelt-Abrechnung)
  4. Du gibst die Sammelrechnung mit einem Klick frei
  5. myDispo erzeugt die XML-Datei nach §302-Standard, signiert sie und übermittelt sie an die jeweilige Pflegekasse
  6. Rückmeldung der Kasse (Annahme, Korrekturen) erscheint im Posteingang

Was passiert, wenn die Kasse zurückweist?

Die Pflegekasse sendet eine elektronische Fehlermeldung. myDispo zeigt sie verständlich an, schlägt eine Korrektur vor (z. B. falsches Kennzeichen oder fehlende Leistungserbringer-Nummer) und übermittelt die korrigierte Datei automatisch erneut. Kein manuelles Rätselraten mehr.

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